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10-Punkte-Programm

„Grenzen öffnen für Flüchtlinge – Grenzen schließen für Waffen“. Beschluss der Augsburger pax christi-Diözesanversammlung am 25. April 2015.

An erster Stelle muss jetzt die Rettung flüchtender Menschen stehen, nicht die Abschottung Europas, das in verschiedener Weise auch zu den Fluchtursachen beiträgt!

pax christi Augsburg appelliert an die Bundesregierung: 

Sich dafür einzusetzen, 

  1. dass Flüchtlinge an Europas Grenzen eine gefahrenfreie Einreise sowohl an der Land- als auch an der Seegrenze ermöglicht wird, dass die Rettung schiffbrüchiger Flüchtlinge durch ein entsprechendes Programm wie „mare nostrum“ wieder ausgeweitet wird und ab sofort von der EU finanziert wird und, dass die Praxis von Grenzschutzbehörden, Flüchtlinge illegal zurückzuweisen, sofort beendet wird.
  2. Dass Deutschland ein weiteres, großzügiges Kontingent für Kriegsflüchtlinge einrichtet, um den direkten Weg zu eröffnen und die angrenzenden Nachbarländer, wie z.B. den Libanon und Jordanien zu entlasten.
  3. Dass die Stelle eines EU-Flüchtlingskommissars geschaffen wird, der jährliche Berichte über die Aufnahmequoten und die Bedingungen für Flüchtlinge in den EU-Ländern herausgibt.
  4. Dass es eine quotierte Aufnahme von Flüchtlingen in den EU-Ländern gibt, die sich an der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft der Länder orientiert.
  5. Dass der Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge erleichtert wird.
  6. Dass die zivile und entwicklungspolitische Bekämpfung der Fluchtursachen – Hunger, Verfolgung, Perspektivlosigkeit – insbesondere in Afrika vorangetrieben wird und eine Afrikapolitik betrieben wird, die das Selbstbestimmungsrecht der Länder Afrikas stärkt und nicht schwächt.
  7. Dass Programme für wirtschaftlich schwache Länder Süd-Ost-Europas, wie den Kosovo geschaffen werden, um der Jugendarbeitslosigkeit entgegen zu wirken und jungen Menschen Perspektiven vor Ort zu geben.
  8. Dass ein sofortiges Verbot des Exports von Kleinwaffen und Munition erlassen wird, weil diese massiv zur Schaffung von Fluchtursachen beitragen.
  9. Dass der Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern an Staaten außerhalb der EU und NATO sofort eingestellt wird.
  10. Dass schnellstmöglich wirksame Kontrollmechanismen für den Verbleib bereits exportierter Kriegswaffen, Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter installiert wird.